Jeder und jede benötigt vielleicht einmal beglaubigte Urkundenübersetzungen. Sei es, um in Deutschland heiraten zu dürfen, bei einem Trauerfall oder für die Arbeit oder das Studium in Deutschland. Falls einmal eine einfache Übersetzung ohne Beglaubigung ausreicht, dürfen Sie sich auch gerne an mich wenden.
Mit der Übersetzung von Rechtstexten helfe ich, einen konkreten Fall unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Landes zu verstehen. Dazu habe ich seit 2016 beispielsweise bereits Urteile, Ladungen, Anhörungsbögen, Vollmachten oder Europäische Ermittlungsanordnungen (EEA) übersetzt. Als gerichtlich vereidigte Übersetzerin darf ich auch beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Ich helfe Ihnen dabei, den Inhalt von Verträgen zu verstehen. So können Sie die rechtlichen Folgen eines Vertragsabschlusses besser abschätzen. Ich habe bereits eine Reihe verschiedener Verträge übersetzt, darunter Arbeits-, Rahmen- und Kaufverträge sowie Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Ich helfe bei der Übersetzung von Schulungsunterlagen. So können Ihre Mitarbeiter Schulungen in ihrer Muttersprache absolvieren und verstehen garantiert alles. Seit 2016 habe ich umfangreiche PowerPoint-Präsentationen und E-Learning-Unterlagen für die Schulung von Führungskräften übersetzt.